Redaktioneller Standard
Methodik
Die Website verwendet zwei miteinander verwandte Aufnahmestandards. Der Kernkatalog erfasst wissenschaftliche und fachliche Aussagen, die einst vernünftigerweise als Tatsachen oder als beste verfügbare evidenzbasierte Erklärung galten. Institutionelle Überzeugungen folgt einem strengeren Test für Tatsachenbehauptungen, die in institutioneller Praxis verankert wurden.
Der Kernkatalog
Ein Kerneintrag muss eine konkrete Tatsachenbehauptung formulieren und zeigen, dass sie innerhalb einer relevanten Fachgemeinschaft, Institution, Lehrbuchtradition, eines Nachschlagewerks oder einer Berufspraxis eine substantielle Stellung hatte. Die frühere Aussage muss in ihrem historischen Kontext vernünftigerweise vertretbar gewesen sein; die spätere Veränderung muss sich auf stärkere Evidenz, bessere Messmethoden oder einen erfolgreicheren Erklärungsrahmen zurückführen lassen.
Institutionelle Überzeugungen
Diese Sammlung stellt eine engere Frage: Wurde eine Tatsachenbehauptung innerhalb einer identifizierbaren Institution praktisch wirksam und prägte sie materiell deren Handeln? Ein Fall sollte alle fünf Glieder der Kette belegen:
- Proposition: Eine konkrete Tatsachenbehauptung, die als wahr behandelt wurde.
- Träger: Eine identifizierbare Institution, Behörde, Profession oder ein institutionelles System, das die Behauptung trug.
- Mechanismus: Eine Richtlinie, Diagnose, ein Gesetz, beruflicher Standard, eine Ausbildungspraxis, ein Lehrplan, eine Beweisregel, ein Protokoll oder ein vergleichbarer Weg, über den die Behauptung praktisch umgesetzt wurde.
- Folgen: Entscheidungen, Praktiken, Klassifikationen, Behandlungen oder andere Ergebnisse, die dadurch materiell geprägt wurden.
- Korrektur: Evidenz, Überprüfung oder institutionelle Veränderung, durch die die Behauptung korrigiert, eingeschränkt, ersetzt, aufgegeben oder widerlegt wurde.
Eine weit verbreitete Überzeugung allein genügt nicht. Der institutionelle Träger und der operative Mechanismus müssen aus den Belegen erkennbar sein.
Was nicht aufgenommen wird
Der Kernkatalog ist keine Sammlung allgemeiner Irrtümer. Moderne Sagen, gescheiterte Vorhersagen, Satire, isolierte Zitate, Propaganda, Werturteile und Aussagen, die von den relevanten Fachleuten durchgehend abgelehnt wurden, qualifizieren sich nicht. Gesetze und Richtlinien können einen Fall für Institutionelle Überzeugungen belegen, wenn sie auf überprüfbaren Tatsachenbehauptungen beruhen. Werturteile oder politische Präferenzen allein genügen nicht.
Erforderliche Evidenz
Jeder Kerneintrag sollte normalerweise sowohl Belege dafür enthalten, dass die frühere Aussage tatsächlich akzeptiert war, als auch Belege für die heutige Auffassung. Einträge in Institutionelle Überzeugungen benötigen zusätzlich Belege für Träger, Mechanismus, Folgen und Korrektur. Quellen werden nach ihrem Zweck gekennzeichnet, damit sichtbar ist, was die jeweilige Quellenangabe belegt.
Glossar
Das Glossar erklärt technische, historische oder anderweitig ungewohnte Begriffe im Katalog, wenn bei einer bloßen Ersetzung durch einfachere Sprache nützliche Präzision verloren ginge.
Statuskennzeichnungen
- Widerlegt
- Die frühere Aussage gilt heute als im Wesentlichen falsch.
- Abgelöst
- Eine stärkere Erklärung oder ein stärkeres Modell hat sie ersetzt.
- Eingeschränkt
- Die Aussage gilt nur noch unter begrenzteren Bedingungen.
- Neu eingeordnet
- Das Objekt, der Zustand oder das Phänomen wird heute anders klassifiziert.
- Korrigiert
- Verbesserte Daten oder Messungen führten zu einem wesentlich anderen Ergebnis.
Korrekturen
Einträge sind datiert und werden regelmäßig überprüft. Datierungen und Abgrenzungen werden dort als Annäherungen behandelt, wo es die historische Quellenlage verlangt. Eine veraltete Quelle, ein überzeichneter Konsens oder stärkere neue Evidenz sind Gründe, den Katalog zu überarbeiten. Vorschläge und Korrekturen werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.