Institutionelle Überzeugung · Political repression, show trials and state security
Der „antisowjetische rechts-trotzkistische Block“ als Spionage- und Terrorverschwörung
Sowjetische Partei-, Sicherheits-, Anklage- und Justizorgane behaupteten im dritten Moskauer Prozess von 1938, Nikolai Bucharin, Alexei Rykow und ihre Mitangeklagten hätten einen „antisowjetischen rechts-trotzkistischen Block“ gebildet, der gemeinsam mit ausländischen Nachrichtendiensten Spionage, Sabotage, Terror und Verrat betrieben und auf den Sturz sowie die Zerschlagung des Sowjetstaates hingearbeitet habe.
1 Episode
Heutiger Wissensstand
Heutiger Wissensstand
Spätere sowjetische Justizprüfungen erklärten den Kern der strafrechtlichen Verschwörungsvorwürfe gegen die rehabilitierten Angeklagten für unbelegt. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR fand keine Belege für Verbindungen Bucharins und Rykows zu ausländischen Geheimdiensten, keine Grundlage für das behauptete Netz krimineller Gruppen und stellte fest, dass zentrale Sabotagevorwürfe den tatsächlichen Umständen widersprachen. Zwanzig der 21 Angeklagten wurden schließlich rehabilitiert; Genrich Jagoda blieb wegen eigenständiger realer NKWD-Verbrechen die Ausnahme.
Folgen und menschliche Auswirkungen
Folgen und menschliche Auswirkungen
Der dritte Moskauer Prozess machte auf dem Höhepunkt des Großen Terrors aus einer konstruierten politischen Verschwörung eine öffentliche gerichtliche Tatsache. Im März 1938 standen 21 Angeklagte vor dem Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR. Achtzehn erhielten Todesurteile, drei langjährige Haftstrafen. Staatliche Propaganda präsentierte ehemalige Spitzenfunktionäre als Spione, Saboteure, Terroristen und Agenten ausländischer Mächte. Jahrzehnte später hob der Sowjetstaat die Urteile für nahezu die gesamte Angeklagtengruppe auf.
Wie daraus Folgen entstanden
Die im dritten Moskauer Prozess konstruierte Verschwörung war von den Vorwürfen der früheren Sinowjew-Kamenew- und Pjatakow-Radek-Prozesse zu unterscheiden.
Genrich Jagoda hatte als NKWD-Chef reale staatliche Verbrechen zu verantworten, die unabhängig von der erfundenen rechts-trotzkistischen Verschwörung standen; seine Rehabilitierung wurde nicht beantragt.
Die heutige Dokumentenedition auf Grundlage von RGASPI, GARF und dem Zentralarchiv des FSB enthält die vollständige Prozessmitschrift mit redaktionellen Korrekturen Stalins.
Angeklagte im dritten Moskauer Prozess
im März 1938 zum Tode verurteilte Angeklagte
schließlich rehabilitierte Angeklagte; Genrich Jagoda blieb die Ausnahme
Zahlen werden nur hervorgehoben, wenn sie durch die angegebenen Quellen gestützt werden. Die Größe einer damit verbundenen Katastrophe wird nicht automatisch als ausschließlich durch diese Überzeugung verursacht behandelt.
Institutionelle Episode
Sowjetunion
Der dritte Moskauer Prozess verwandelte eine angeblich vom Ausland gesteuerte Verschwörung in ein autoritatives Gerichtsurteil und Propagandaereignis. Die spätere sowjetische Justizprüfung erklärte zentrale Vorwürfe gegen die rehabilitierten Angeklagten für unbelegt. Bis 1988 waren 20 der 21 Angeklagten rehabilitiert; Jagoda blieb die Ausnahme.
Institutionen
- Kommunistische Allunionspartei (Bolschewiki)
- Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten
- Staatsanwaltschaft der UdSSR
- Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR
Dokumentierte Folgen
- Hinrichtung von 18 Angeklagten nach einem politisch konstruierten öffentlichen Verfahren
- Langjährige Haftstrafen für die übrigen drei Angeklagten
- Staatliche Propaganda über ehemalige Spitzenfunktionäre als Netz ausländischer Spione, Terroristen und Saboteure
- Nutzung von Geständnissen und Justiztheater zur Legitimation des Großen Terrors
- Jahrzehntelange amtliche Behandlung der Urteile als Beleg für Verrat
- Posthume Rehabilitierung von 20 der 21 Angeklagten
Institutioneller Apparat
Im März 1938 inszenierte der Sowjetstaat einen öffentlichen Prozess gegen 21 Angeklagte um den angeblichen „antisowjetischen rechts-trotzkistischen Block“. Staatsanwalt Andrei Wyschinski warf der Gruppe Spionage, Schädlingstätigkeit, Sabotage, terroristische Morde und Unterstützung ausländischer Intervention vor. Achtzehn Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei erhielten langjährige Haftstrafen. Am 4. Februar 1988 hob das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR die Urteile gegen Bucharin, Rykow und weitere noch nicht rehabilitierte Hauptangeklagte auf und stellte die Verfahren mangels Straftatbestands ein.
Quellen und was sie belegen
- The Bukharin Trial, 1938 — documentary collectionElectronic Library of Historical Documents
Die Archivedition dokumentiert den staatlich gesteuerten Prozess samt Anklage, Verhandlung, Urteil und Propagandaumfeld einschließlich Stalins Korrekturen.
- Nikolai Ivanovich BukharinGreat Russian Encyclopedia
Die aktuelle russische Fachreferenz verzeichnet Bucharins Verurteilung 1938 und seine Rehabilitierung durch das Plenum am 4. Februar 1988.
- USSR Supreme Court Plenum resolution of 4 February 1988USSR legislation database
Zuletzt geprüft: 25.8.2026